Anmeldung von Kühltürmen und Betreiberpflichten | CHEMDORADO

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Behandlungsprodukte und Anlagen für die Wasseraufbereitung im Prozesswasser, Kühlwasser Trinkwasser, Brunnenwasser und in Wasser für die Dampfaufbereitung.
Kühlturm-Anmeldung | 42. BImSchV und VDI 2047
KÜHLTURM UND KÜHLWASSER

Fachinformation zur industriellen Wasseraufbereitung

Anmeldung von Kühltürmen und Betreiberpflichten

42. BImSchV · VDI 2047 · KaVKA-Melderegister

Rechtsstand: 22. Oktober 2026

Wo erfolgt die Anmeldung?

Kühltürme, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider, die unter die 42. BImSchV fallen, müssen grundsätzlich im bundesweiten Melderegister KaVKA angezeigt werden.

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Rechtsgrundlage: § 13 der 42. BImSchV.

1. Zuständige Behörden

In Baden-Württemberg kommen je nach Zuständigkeit insbesondere folgende Behörden infrage:

  • Landratsamt des jeweiligen Landkreises
  • Stadtverwaltung des jeweiligen Stadtkreises
  • Regierungspräsidium bei besonderer Zuständigkeit

Die KaVKA-Anzeige wird der zuständigen Behörde zugeordnet.

2. Gesetzliche Anzeigefristen

Vorgang Frist
Neue Anlage Spätestens einen Monat nach Erstbefüllung mit Nutzwasser
Bestehende Anlage Historische Meldefrist 2018 bereits abgelaufen
Änderung anzeigepflichtiger Angaben Unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats
Endgültige Stilllegung Unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats
Betreiberwechsel Durch den neuen Betreiber innerhalb eines Monats

3. Unterschied zwischen 42. BImSchV und VDI 2047

42. BImSchV Rechtsverbindliche Bundesverordnung mit Vorgaben zu Betrieb, Untersuchungen, Anzeigepflichten und Dokumentation.
VDI 2047 Technische Richtlinien zum hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und bestimmten Kühltürmen.

Wichtig bei Hybridkühlern: Die technische Betriebsweise entscheidet darüber, ob eine Anlage unter die 42. BImSchV fällt. Die genaue Anwendbarkeit einschließlich der gesetzlichen Ausnahmen ist zu prüfen.

4. Prüfungen und Untersuchungsintervalle

Prüfung Verdunstungskühlanlagen / Nassabscheider Kühltürme nach § 7
Betriebsinterne Prüfung Mindestens alle 14 Tage Mindestens alle 14 Tage
Allgemeine Koloniezahl Mindestens alle 3 Monate im Regelfall Keine entsprechende Regeluntersuchung nach § 7
Legionellen Mindestens alle 3 Monate im Regelfall Mindestens monatlich im Regelfall
Unabhängige Prüfung nach § 14 Alle 5 Jahre Alle 5 Jahre
Betriebstagebuch Verpflichtend Verpflichtend

Die Untersuchungsintervalle können unter den gesetzlichen Voraussetzungen abweichen. Bei auffälligen Ergebnissen können zusätzliche Maßnahmen und Untersuchungen erforderlich werden.

5. Legionellen – Prüfwerte und Maßnahmenwerte

Alle Werte in KBE/100 ml.

Anlagenart Prüfwert 1 Prüfwert 2 Maßnahmenwert
Verdunstungskühlanlagen / Nassabscheider 100 1.000 10.000
Kühltürme 500 5.000 50.000
Achtung bei Maßnahmenwertüberschreitung

Bei Überschreitungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen eingeleitet werden. Bei Überschreitung des Maßnahmenwertes ist die zuständige Behörde unverzüglich zu informieren.

6. Weitere Betreiberpflichten

Gefährdungsbeurteilung Hygienische Risikoanalyse und -bewertung vor Inbetriebnahme nach § 3.
Betriebstagebuch Dokumentation von Kontrollen, Laborwerten, Betriebsstörungen und Maßnahmen nach § 12.
Fünfjährliche Prüfung Unabhängige Prüfung nach § 14 durch berechtigte Sachverständige oder akkreditierte Inspektionsstellen.
Maßnahmen bei Legionellen Untersuchung, Ursachenklärung, Gegenmaßnahmen und gegebenenfalls Meldung an die Behörde.

7. Interaktive Betreiber-Checkliste

Diese Checkliste kann direkt im Browser bearbeitet werden. Die Häkchen werden nicht an einen Server übertragen.

8. Regelwerksstand und offizielle Quellen

Für VDI 2047 Blatt 2 liegt ein Entwurf aus März 2026 vor. Dieser ist nicht automatisch mit einer Änderung gesetzlicher Betreiberpflichten gleichzusetzen.

42. BImSchV – Amtlicher Gesetzestext

KaVKA – Offizielles Meldeportal

VDI 2047 – Richtlinienrecherche

CHEMDORADO Joachim Stocker
www.wasserchemie.de

Ihr Ansprechpartner:
Joachim Stocker
Key-Account-Manager Süddeutschland
Mobil: 0171 8530567
j.stocker@wasserchemie.de

Fachinformation zur Orientierung. Die gesetzlichen Anforderungen sind anlagenspezifisch zu prüfen.

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