Fachinformation zur industriellen Wasseraufbereitung
Anmeldung von Kühltürmen und Betreiberpflichten
42. BImSchV · VDI 2047 · KaVKA-Melderegister
Rechtsstand: 22. Oktober 2026
Wo erfolgt die Anmeldung?
Kühltürme, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider, die unter die 42. BImSchV fallen, müssen grundsätzlich im bundesweiten Melderegister KaVKA angezeigt werden.
Jetzt KaVKA-Portal öffnen ↗Rechtsgrundlage: § 13 der 42. BImSchV.
1. Zuständige Behörden
In Baden-Württemberg kommen je nach Zuständigkeit insbesondere folgende Behörden infrage:
- Landratsamt des jeweiligen Landkreises
- Stadtverwaltung des jeweiligen Stadtkreises
- Regierungspräsidium bei besonderer Zuständigkeit
Die KaVKA-Anzeige wird der zuständigen Behörde zugeordnet.
2. Gesetzliche Anzeigefristen
| Vorgang | Frist |
|---|---|
| Neue Anlage | Spätestens einen Monat nach Erstbefüllung mit Nutzwasser |
| Bestehende Anlage | Historische Meldefrist 2018 bereits abgelaufen |
| Änderung anzeigepflichtiger Angaben | Unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats |
| Endgültige Stilllegung | Unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats |
| Betreiberwechsel | Durch den neuen Betreiber innerhalb eines Monats |
3. Unterschied zwischen 42. BImSchV und VDI 2047
Wichtig bei Hybridkühlern: Die technische Betriebsweise entscheidet darüber, ob eine Anlage unter die 42. BImSchV fällt. Die genaue Anwendbarkeit einschließlich der gesetzlichen Ausnahmen ist zu prüfen.
4. Prüfungen und Untersuchungsintervalle
| Prüfung | Verdunstungskühlanlagen / Nassabscheider | Kühltürme nach § 7 |
|---|---|---|
| Betriebsinterne Prüfung | Mindestens alle 14 Tage | Mindestens alle 14 Tage |
| Allgemeine Koloniezahl | Mindestens alle 3 Monate im Regelfall | Keine entsprechende Regeluntersuchung nach § 7 |
| Legionellen | Mindestens alle 3 Monate im Regelfall | Mindestens monatlich im Regelfall |
| Unabhängige Prüfung nach § 14 | Alle 5 Jahre | Alle 5 Jahre |
| Betriebstagebuch | Verpflichtend | Verpflichtend |
Die Untersuchungsintervalle können unter den gesetzlichen Voraussetzungen abweichen. Bei auffälligen Ergebnissen können zusätzliche Maßnahmen und Untersuchungen erforderlich werden.
5. Legionellen – Prüfwerte und Maßnahmenwerte
Alle Werte in KBE/100 ml.
| Anlagenart | Prüfwert 1 | Prüfwert 2 | Maßnahmenwert |
|---|---|---|---|
| Verdunstungskühlanlagen / Nassabscheider | 100 | 1.000 | 10.000 |
| Kühltürme | 500 | 5.000 | 50.000 |
Bei Überschreitungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen eingeleitet werden. Bei Überschreitung des Maßnahmenwertes ist die zuständige Behörde unverzüglich zu informieren.
6. Weitere Betreiberpflichten
7. Interaktive Betreiber-Checkliste
Diese Checkliste kann direkt im Browser bearbeitet werden. Die Häkchen werden nicht an einen Server übertragen.
8. Regelwerksstand und offizielle Quellen
Für VDI 2047 Blatt 2 liegt ein Entwurf aus März 2026 vor. Dieser ist nicht automatisch mit einer Änderung gesetzlicher Betreiberpflichten gleichzusetzen.
42. BImSchV – Amtlicher Gesetzestext